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Realsplittingausgleich bei Festsetzung von Steuervorauszahlungen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bereits die Festsetzung von Steuervorauszahlungen gegenüber dem Unterhaltsberechtigten löst einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Unterhaltspflichtigen aus.

Die Verpflichtung zum Ausgleich der dem Unterhaltsberechtigten durch die Inanspruchnahme des begrenzten Realsplitting entstehenden Nachteile ist eine Ausprägung der Grundsätze von Treu und Glauben innerhalb der unterhaltsrechtlichen Beziehung der Beteiligten. Der Unterhaltsverpflichtete ist verpflichtet, dem Unterhaltsberechtigten sämtliche Nachteile zu ersetzen, die aus der Inanspruchnahme der steuerlichen Möglichkeiten entstehen. Dazu können auch Nachteile infolge von Auswirkungen im Sozial- oder Sozialversicherungsrecht zählen oder die Kosten für einen Steuerberater. Mit der Festsetzung der Jahressteuer steht der steuerliche Nachteil für den Unterhaltsberechtigten und die Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen zum Ersatz desselben fest (OLG Oldenburg, 01.06.2010 - Az: 13 UF 36/10). Von dieser steuerrechtlichen Feststellung zu unterscheiden ist jedoch die Frage, ob sich aus dem Unterhaltsrechtsverhältnis eine Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen zum Ausgleich eines Nachteils bereits dann ergibt, wenn der Unterhaltsberechtigte von seinem Finanzamt zur Zahlung einer Steuervorauszahlung herangezogen wird. Diese Frage wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beantwortet.

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Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
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