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Kindergeld während Masterstudiengang bei Vollzeittätigkeit?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem - hier die Ausbildung zur Stadtinspektorin mit dem Studienabschluss Bachelor of Laws - zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (vgl. grundlegend: BFH, 03.07.2014 - Az: III R 52/13; im Anschluss: BFH, 15.04.2015 - Az: V R 27/14; BFH, 16.06.2015 - Az: XI R 1/14; BFH, 03.09.2015 - Az: VI R 9/15 und BFH, 04.02.2016 - Az: III R 14/15; BFH, 29.08.2017 - Az: XI B 57/17; etc.).

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FG Köln, 14.05.2018 - Az: 7 K 2906/17

ECLI:DE:FGK:2018:0514.7K2906.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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Erik, Oranienburg
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