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Kindergeld während Masterstudiengang bei Vollzeittätigkeit?

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für die Frage, ob bereits der erste (objektiv) berufsqualifizierende Abschluss in einem - hier die Ausbildung zur Stadtinspektorin mit dem Studienabschluss Bachelor of Laws - zum Verbrauch der Erstausbildung führt oder ob bei einer mehraktigen Ausbildung auch ein nachfolgender Abschluss in einem öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgang Teil der Erstausbildung sein kann, ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung darauf abzustellen, ob sich der erste Abschluss als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt (vgl. grundlegend: BFH, 03.07.2014 - Az: III R 52/13; im Anschluss: BFH, 15.04.2015 - Az: V R 27/14; BFH, 16.06.2015 - Az: XI R 1/14; BFH, 03.09.2015 - Az: VI R 9/15 und BFH, 04.02.2016 - Az: III R 14/15; BFH, 29.08.2017 - Az: XI B 57/17; etc.).

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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