Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der es einem sorgeberechtigten Elternteil untersagt wird, aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen (sog. Ausreiseverbot) sowie das Bundespolizeipräsidium ersucht wird, durch geeignete Maßnahmen die Ausreise zu verhindern, bedarf aufgrund der damit verbundenen Einschränkung des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) einer Ermächtigungsgrundlage.
Der Gefährdung des Kindeswohls durch eine befürchtende Verletzung der (mit-) sorgeberechtigten Befugnisse des anderen Elternteils kann mit einer Maßnahme auf Grundlage des § 1666 BGB begegnet werden.
Der Gefährdung des Kindeswohls durch eine befürchtende Verletzung der (mit-) sorgeberechtigten Befugnisse des anderen Elternteils kann mit einer Maßnahme auf Grundlage des § 1666 BGB begegnet werden.
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OLG Frankfurt, 07.06.2018 - Az: 1 UF 50/18
ECLI:DE:OLGHE:2018:0607.1UF50.18.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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