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Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Elterngeld zählt bei der Berechnung des abzugsfähigen Unterhaltshöchstbetrags in vollem Umfang und damit einschließlich des Sockelbetrags (§ 2 Abs. 4 BEEG) zu den anrechenbaren Bezügen des Unterhaltsempfängers i.S. des § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG i.d.F. des BürgEntlG KV.


BFH, 20.10.2016 - Az: VI R 57/15

ECLI:DE:BFH:2016:B.201016.VIR57.15.0

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