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Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf den Vergütungsanspruch des berufsmäßigen Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache findet die Ausschlussfrist von 15 Monaten nach § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB entsprechende Anwendung.


BGH, 05.10.2016 - Az: XII ZB 464/15

ECLI:DE:BGH:2016:051016BXIIZB464.15.0

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