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Berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss, mit dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft festgestellt wird, ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren (hier: Vergütung für die Ergänzungspflegerin in einer Kindschaftssache) auch dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Bestellungsbeschlusses nicht vorgelegen haben.


BGH, 11.04.2018 - Az: XII ZB 487/17

ECLI:DE:BGH:2018:110418BXIIZB487.17.0


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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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