Ein formell rechtskräftiger Berichtigungsbeschluss, mit dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Ergänzungspflegschaft festgestellt wird, ist für das Vergütungsfestsetzungsverfahren (hier: Vergütung für die Ergänzungspflegerin in einer Kindschaftssache) auch dann bindend, wenn die Voraussetzungen für eine Berichtigung des Bestellungsbeschlusses nicht vorgelegen haben.
BGH, 11.04.2018 - Az: XII ZB 487/17
ECLI:DE:BGH:2018:110418BXIIZB487.17.0
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