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Bedingung für eine Eheaufhebung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Ehegatte, der mit Drohung zur Ehe gezwungen wurde, die Aufhebung der Ehe erreichen, so muss er den Antrag zur Aufhebung der Ehe binnen eines Jahres nach der erzwungenen Ehe stellen. Denn mit der Eheschließung endet die Zwangslage, gleichzeitig beginnt die Frist gemäß § 1317 Abs. 1 BGB.


AG Burgwedel, 29.10.2003 - Az: 41 F 165/03


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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