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Bedingung für eine Eheaufhebung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Will ein Ehegatte, der mit Drohung zur Ehe gezwungen wurde, die Aufhebung der Ehe erreichen, so muss er den Antrag zur Aufhebung der Ehe binnen eines Jahres nach der erzwungenen Ehe stellen. Denn mit der Eheschließung endet die Zwangslage, gleichzeitig beginnt die Frist gemäß § 1317 Abs. 1 BGB.


AG Burgwedel, 29.10.2003 - Az: 41 F 165/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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