Im vorliegenden Fall war es durch einen Fahrfehler zu einem Unfall gekommen, bei der eine Frau als Sozia tödlich verunglückte.
Gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrers begehrten die Eltern der Verstorbenen, da sie nun im Falle einer späteren Bedürftigkeit keine Unterhaltsansprüche gegen ihre Tochter, ihr einziges Kind, geltend machen könnten, einen fiktiven Unterhaltsanspruch.
Dessen Höhe bemisst sich nach dem Durchschnittseinkommen von Chemieingenieuren, da die Tochter Abitur gemacht habe und Chemieingenieurin werden wollte.
Gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrers begehrten die Eltern der Verstorbenen, da sie nun im Falle einer späteren Bedürftigkeit keine Unterhaltsansprüche gegen ihre Tochter, ihr einziges Kind, geltend machen könnten, einen fiktiven Unterhaltsanspruch.
Dessen Höhe bemisst sich nach dem Durchschnittseinkommen von Chemieingenieuren, da die Tochter Abitur gemacht habe und Chemieingenieurin werden wollte.
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OLG Oldenburg, 19.01.2011 - Az: 5 U 48/10
ECLI:DE:OLGOL:2011:0119.5U48.10.0A
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


