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Unfall mit Todesfolge - Fiktiver Unterhaltsschaden

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es durch einen Fahrfehler zu einem Unfall gekommen, bei der eine Frau als Sozia tödlich verunglückte.

Gegenüber der Haftpflichtversicherung des Fahrers begehrten die Eltern der Verstorbenen, da sie nun im Falle einer späteren Bedürftigkeit keine Unterhaltsansprüche gegen ihre Tochter, ihr einziges Kind, geltend machen könnten, einen fiktiven Unterhaltsanspruch.

Dessen Höhe bemisst sich nach dem Durchschnittseinkommen von Chemieingenieuren, da die Tochter Abitur gemacht habe und Chemieingenieurin werden wollte.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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