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Was kostet eine einvernehmliche Scheidung: Berechnungsbeispiele

Familienrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Was kostet eigentlich eine Scheidung? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, unter welchen Voraussetzungen die Scheidung erfolgt. Sind sich die Ehepartner einig, kann die Scheidung schneller abgewickelt werden und es ist möglich, lediglich einen Anwalt zu beauftragen. Dies senkt die Kosten erheblich. Sind sich die Ehepartner indes nicht einig, so erhöhen sich die Kosten schnell, denn hier werden zunächst einmal zwei Anwälte benötigt. Zudem kann der Zeitaufwand erheblich höher ausfallen.

Wer also bei seiner Scheidung Kosten sparen will, tut gut daran sich eingehend vorab beraten zu lassen, ob welche Möglichkeiten bestehen, um die Kosten gering zu halten. Zu bedenke ist dabei natürlich auch, dass der Anwalt immer nur für einen Ehepartner tätig sein kann und nur diesen so gut wie möglich zu vertreten hat. Der vom Anwalt erarbeitete Vorschlag kann aber auch nochmals von einem weiteren unabhängigen Anwalt geprüft werden. Ansonsten wäre ein gewisses Vertrauen darauf, dass die Regelung ausgewogen ist, auf Seiten des nicht anwaltlich vertretenen Ehepartners erforderlich.

BeispielrechungBei den nachstehenden Beispielen wird von folgendem Mustersachverhalt ausgegangen:

Das scheidungswillige Ehepaar hat zwei minderjährige Kinder; die elterliche Sorge soll gemeinsam bei den Eltern bleiben. Die Kinder werden bei der Mutter wohnen, die Parteien einigen sich über monatlichen Kindesunterhalt von jeweils 250,- EUR. Auch der monatliche Unterhalt des Mannes an die Frau beträgt monatlich 250.- EUR. Im Versorgungsausgleich sind vom Rentenkonto des Mannes auf das der Frau - jeweils bei der BfA - monatliche Rentenanwartschaften zu übertragen. Der Mann verdient monatsdurchschnittlich 2.000,- EUR netto, die Frau aus einer Teilzeitarbeit 500,- EUR. Größeres Vermögen ist nicht vorhanden; der Hausrat ist bereits geteilt, die Ehewohnung aufgegeben.

Damit ergibt sich ein Gesamtstreitwert von 17.500,- EUR.

Jede Partei nimmt sich einen Anwalt

Wenn sich beide Parteien anwaltlich vertreten lassen, nur Scheidungsantrag gestellt  und über die Unterhaltsfragen ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen wird, entstehen Anwaltskosten von insgesamt ca. 5.600,- EUR. Die Gerichtskosten belaufen sich auf ca. 550,- EUR. Wenn das Scheidungsurteil gleich rechtskräftig wird und nicht begründet werden muss, ergeben sich Gerichtskosten von nur ca. 180,- EUR.

Geamtkosten: ca. 6.150,- EUR bzw. 5.780,- EUR.

Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt

Wenn sich nur der Antragsteller im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten lässt und sich die Parteien ohne anwaltliche Vertretung oder Beratung über die Unterhaltszahlungen in einer notariellen Urkunde einigen, entstehen Anwaltskosten von ca. 1350,- EUR zuzüglich Notarkosten von ca. 150,- EUR. Die Gerichtskosten sind gleich hoch wie in der vorstehenden Variante.

Geamtkosten: 2.050,- EUR bzw. 1.680,- EUR.

Massive Einsparungen möglich

Wie oben ersichtlich, können die Gesamtkosten der einvernehmlichen Scheidung je nach Ausprägung lediglich ein Drittel der Kosten einer Scheidung mit zwei Anwälten betragen. In unserem Beispiel lassen sich so bis zu 4.100,- EUR sparen.

Wenn nach höheren Streitwerten abgerechnet werden muss, etwa weil eine Zugewinnausgleichsforderung zu regeln ist, werden die Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten übrigens noch größer.

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Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
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