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Sind Stiefkinder verpflichtet, Beerdigungskosten etc. zu tragen?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Der
Erbe trägt gem. § 1968 BGB die Kosten der Beerdigung des Erblassers. Stiefkinder zählen aber nicht zu den gesetzlichen Erben. Solange die Erben nicht festgestellt sind, können zunächst aber auch Personen zur Tragung der Beerdigungskosten herangezogen werden, die dem Verstorbenen
unterhaltspflichtig waren. Auch dazu gehören Stiefkinder aber nicht.
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