Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.125 Anfragen

Gemeinschaftliches Testament

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können ein sog. gemeinschaftliches Testament errichten. Hierunter ist die Zusammenfassung von gemeinschaftlich getroffenen letzwilligen Verfügungen zu verstehen.

Für die formwirksame Errichtung genügt es, wenn einer der Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Testament unter Einhaltung der Formerfordernisse für ein eigenhändiges Testament abfasst und der andere das so errichtete Testament eigenhändig mitunterzeichnet.

Das gemeinschaftliche Testament kann sowohl in einer gemeinsamen Urkunde als auch in mehreren getrennten Urkunden errichtet werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand:

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Es genügt, wenn ein Partner das Testament eigenhändig handschriftlich verfasst und der andere Partner dieses Dokument ebenfalls eigenhändig mitunterzeichnet.
Dies sind Verfügungen, die ein Ehegatte nur im Hinblick auf die Verfügung des anderen getroffen hat (z. B. gegenseitige Erbeinsetzung). Hierdurch entsteht eine gegenseitige innere Abhängigkeit.
Zu Lebzeiten des anderen Ehegatten ist ein Widerruf nur durch eine notariell beurkundete Erklärung möglich. Nach dem Tod des Partners ist der Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, das Erbe wird ausgeschlagen.
Im Zweifel ist anzunehmen, dass der überlebende Ehegatte als Vollerbe des Erstverstorbenen frei über den Nachlass verfügen kann, sofern sich aus dem Testament kein gegenteiliger Wille ergibt.
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant