- Familienrecht
- Tipps
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 394.421 Anfragen
Gemeinschaftliches Testament
Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können ein sog. gemeinschaftliches Testament errichten. Hierunter ist die Zusammenfassung von gemeinschaftlich getroffenen letzwilligen Verfügungen zu verstehen.
Für die formwirksame Errichtung genügt es, wenn einer der Ehegatten bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft das Testament unter Einhaltung der Formerfordernisse für ein eigenhändiges Testament abfasst und der andere das so errichtete Testament eigenhändig mitunterzeichnet.
Das gemeinschaftliche Testament kann sowohl in einer gemeinsamen Urkunde als auch in mehreren getrennten Urkunden errichtet werden.
Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte anmelden oder kostenlos und unverbindlich registrieren.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 394.421 Beratungsanfragen
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG