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Unterhaltsberechnung: Braucht man dafür einen Rechtsanwalt?

Familienrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Ein im Familienrecht versierter Rechtsanwalt kann die Höhe eines etwaigen Unterhalts schnell und verlässlich berechnen und sowohl einen Unterhaltsberechtigten als auch einen Unterhaltspflichtigen umfassend beraten.

Zudem kann ein Rechtsanwalt bei Bedarf auch eine Anpassung des Unterhalts oder die Durchsetzung eines entsprechenden Anspruchs durchsetzen.

Welche Stolpersteine gibt es bei der Unterhaltsberechnung?

Da die genaue Ermittlung des Unterhalts viele Daten erfordert, ist die Berechnung immer nur so gut, wie das Datenmaterial.

Besonders sollte auf eine korrekte Darstellung des Einkommens geachtet werden und auch Nebeneinkünfte, ein etwaiger Dienstwagen sowie Kapitalerträge oder Mieteinnahmen nicht vergessen werden.

Auch die Ausgabenseite (Miete, Nebenkosten, Kredite, Tilgungsverpflichtungen, Mehrkosten für Kinder) nebst vorhandener Versicherungen sollte möglichst umfassend dargestellt werden. Auch wenn nicht jede Ausgabe berücksichtigt werden kann, so kann der zuständige Rechtsanwalt so in jedem Fall abschätzen, welche Positionen abzugsfähig sind und welche nicht.

Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Aspekte, die sich auf das zu ermittelnde Einkommen und damit auf die Unterhaltshöhe auswirken können (z.B. Kindergeld, fiktive Einkünfte, Wohnvorteile, Steuerrückzahlungen, Sozialleistungen, etc.).

Professionelle Berechnung oder Unterhaltsrechner?

Zwar kann man mit einem kostenlosen Online-Unterhaltsrechner näherungsweise berechnen, in welcher Höhe Unterhalt ggf. zu zahlen wäre. Doch die Ergebnisse sind teilweise extrem ungenau und werden durch Eingabefehler noch weiter verfälscht.

Dies liegt daran, dass lediglich Eckdaten abgefragt werden und fast immer vom Normalfall ausgegangen wird. In der Realität kommt es jedoch fast immer auf den konkreten Einzelfall an.

Zudem wendet jeder OLG-Bezirk eigene Leitlinien bei der Unterhaltsberechnung an, die sich ständig weiterentwickeln.

Das zu erhebende umfangreiche Zahlenmaterial kann in der Regel nur ein Experte zutreffend bewerten und in eine Berechnung einfließen lassen.

Erschwerend kommt hinzu, dass auch Unterhaltsansprüche sich im ständigen Wandel befinden, etwa weil neue obergerichtliche Entscheidungen bei künftigen Berechnungen berücksichtigt werden müssen.

Wer möglichst genau wissen möchte, in welcher Höhe Unterhalt gezahlt bzw. verlangt werden kann, muss eine Berechnung mit vielen fachlich zu bewertenden Daten vornehmen.

Diese Bewertung kann selbst ein sehr guter Online-Rechner allenfalls begrenzt vornehmen.

Bei der Abwägung dahingehend, welche Option sinnvoller ist, muss also eine Entscheidung getroffen werden:

Wer wissen möchte, in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch tatsächlich besteht, kommt um eine professionelle Berechnung nicht herum.

Wer lediglich grob wissen möchte, welcher Unterhaltsanspruch besteht und wenn auch eine ggf. erhebliche Abweichung - sei des durch Eingabefehler oder aus anderen Gründen - nicht als störend empfunden wird, so kann auch ein kostenloser Unterhaltsrechner verwendet werden.

Wenn das Jugendamt den Unterhalt berechnet

Für Minderjährige übernimmt das Jugendamt die Berechnung, wobei sich hier bereits aus Zeitgründen oft auf die Angaben der Beteiligten verlassen wird und sich damit bereits die erste Fehlerquelle ergibt. Zudem ist das Jugendamt allein der Vertreter der Interessen des Kindes - ein Rechtsanwalt kann im Rahmen einer Gegenberechnung für den Unterhaltsschuldner oft zusätzlich abzugsfähige Positionen ausmachen, die den zu zahlenden Unterhalt reduzieren.

Daher sollte insbesondere vor der Anerkennung der Unterhaltspflicht in einer Jugendamtsurkunde im eigenen Interesse immer eine Gegenrechnung vorgenommen werden. Denn dann können Fehler bei der Berechnung in aller Regel nicht mehr korrigiert werden.

Hierbei sei noch angemerkt, dass ohnehin keine Verpflichtung hierzu besteht. Der Unterhaltspflichtige muss seine Unterhaltspflicht lediglich rechtsverbindlich anerkennen und dem Unterhaltsgläubiger einen vollstreckbaren Titel übergeben.

Wie kommt man an eine rechtssichere Berechnung des Unterhalts?

Eine rechtssichere Unterhaltsberechnung wird in aller Regel nur ein Anwalt vornehmen können. Dies muss jedoch nicht teuer sein.

Mit speziellen Erfassungsbögen ist es möglich, umkompliziert und preiswert verlässliche Ergebnisse zu berechnen, die in den allermeisten Fällen mit einem gerichtlich ausgeurteilten Unterhaltsanspruch (nahezu) deckungsgleich sind.

Je nach Ausgestaltung des konkreten Falles und Ihren Anforderungen an den Beratungsumfang erhalten Sie bei AnwaltOnline eine professionelle Berechnung.
Stand: 07.10.2022 (aktualisiert am: 28.04.2026)
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Online-Rechner basieren meist auf vereinfachten Eckdaten und berücksichtigen nicht die Komplexität des Einzelfalls. Zudem variieren die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der verschiedenen OLG-Bezirke erheblich und entwickeln sich ständig weiter, was automatisierte Tools kaum korrekt abbilden können.
Das Jugendamt vertritt primär die Interessen des Kindes. Da Berechnungen dort oft auf ungeprüften Angaben basieren, besteht das Risiko von Fehlern. Vor der Unterzeichnung einer Jugendamtsurkunde, die einen vollstreckbaren Titel darstellt, ist daher eine fachkundige Gegenrechnung dringend zu empfehlen.
Neben dem Bruttoeinkommen müssen Nebeneinkünfte, geldwerte Vorteile wie Dienstwagen, Mieteinnahmen und Kapitalerträge erfasst werden. Auf der Ausgabenseite sind Miete, Kredite, Versicherungen und Mehrkosten für Kinder relevant, wobei ein Anwalt prüft, welche Positionen rechtlich abzugsfähig sind.
Eine rechtssichere Berechnung durch einen Anwalt muss nicht teuer sein. Durch den Einsatz spezialisierter Erfassungsbögen lassen sich verlässliche Ergebnisse effizient erzielen, die oft deckungsgleich mit gerichtlich festgesetzten Ansprüchen sind.
Hont Péter HetényiMartin BeckerPatrizia Klein

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