AnwaltOnline - Familienrecht März 2025
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Vertretung des Kindes in einem Unterhaltsprozess beim Wechselmodell
Der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft bedarf es nicht, selbst wenn das Kind in einem paritätischen Wechselmodell betreut wird. In diesen Konstellationen ist dann der den Unterhalt geltend machende Elternteil alleinvertretungsberechtigt.
Auch pragmatische Erwägungen sprechen für diese Auffassung. Mit der Einführung ...
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Abgrenzung von sonstigen Familiensachen zu allgemeinen Zivilsachen
Gemäß § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG sind sonstige Familiensachen Verfahren, die Ansprüche zwischen miteinander verheirateten oder ehemals miteinander verheirateten Personen oder zwischen einer solchen und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe betreffen, ...
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Sorgerechtsaufhebung bei Schwierigkeiten in Bezug auf die Erreichbarkeit des Kindesvaters?
Allein gewisse Schwierigkeiten, den Antragsgegner zu erreichen, begründen keine hinreichende Erfolgsaussicht im Sinne von § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 ZPO für einen Antrag nach § 1671 BGB zur Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern. ...
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Entziehung der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung durch Schütteltrauma
Wurden einem Kind durch einen Elternteil mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere gesundheitliche Schäden (hier in Gestalt eines sog. Schütteltraumas) zugefügt, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob prognostisch erneut mit ähnlich schwerwiegenden Schäden zu rechnen ist.
Selbst schwere Verletzungen müssen ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Professionelle Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Bankkonto und Erbrecht: Diese Regeln sollte man kennen!
Im Erbfall sollen oftmals die hiermit verbundenen Kosten vom Guthaben des Erblassers beglichen werden. Existieren mehrere Erben - aber auch bei Vorlage eines Testamentes - kann es hinsichtlich der Verfügungsgewalt über das Konto schnell zu Problemen - vor allem auch mit der Bank - kommen.
Was ist bei mehreren Erben zu beachten?
Bei mehreren Erben ist grundsätzlich zu beachten, dass die Verfügung über das Bankkonto nur einstimmig erfolgen darf. Zahlungen sind damit von allen Erben zu unterschreiben. Der Nachweis über die Vollständigkeit der Unterschriften kann über einen Erbschein erfolgen, der jedoch i.a. frühestens einige Wochen nach dem Erbfall ausgestellt wird. Eine sofortige Verfügung über diesen Weg scheidet somit aus.
Abhilfe kann hier eine vom Erblasser noch zu Lebzeiten erteilte Kontovollmacht bringen, die auch nach dem Tode gültig bleiben soll oder aber es wird eine notarielle Vorsorgevollmacht errichtet, die auch über den Tod hinaus gilt und Bankgeschäfte ausdrücklich gestattet.
Im Streitfall können die Miterben eine etwaige Vollmacht indes widerrufen, sofern diese Möglichkeit nicht vorab wirksam ausgeschlossen wurde.
Was ist zu beachten, wenn es nur einen Erben gibt?
Auch dann, wenn es lediglich einen Erben gibt, wird der Erbschein benötigt, um das Erbrecht nachzuweisen und über das Konto zu verfügen oder aber dieses auf den eigenen Namen umschreiben zu lassen.
Es ist in diesem Zusammenhang rechtmäßig, wenn eine Bank entsprechend ihrer AGB die Freigabe des Guthabens eines Erblassers verweigert, wenn seitens des Erben lediglich ein eigenhändiges Testament vorgelegt wird. Bei einem solchen Testament ist die Gefahr der Rechtsunkenntnis, des Verlustes, der Unterdrückung oder Fälschung höher. Aus diesem Grund kann die Bank weitere Voraussetzungen oder die Vorlage anderer Nachweise verlangen (AG Mannheim, 02.02.2007 - Az: 3 C 196/06).
Eine zu Lebzeiten des Erblassers erteilte Vollmacht ist daher grundsätzlich die zweckmäßigste Lösung.
Es wird zwar teilweise auch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als ausreichend angesehen, es ist in einem solchen Fall jedoch eine eidesstattliche Versicherung erforderlich - ggf. sind weitere Urkunden nachzureichen - dieser Aufwand kann durch klare Vorsorge vermieden werden.
Was ist bei einem Konto mit mehreren Kontoinhabern zu beachten?
Bestehen für ein Konto mehrere Kontoinhaber mit Verfügungsgewalt, so kann seitens der (Mit-)Erben hiergegen vorgegangen werden - prinzipiell gilt in jedem Fall, ...
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Scheidung über AnwaltOnline
Wir übernehmen die Regelung aller mit der Scheidung verbundenen rechtlichen Fragen.
Unser Tipp: Sofern nur ein Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.
Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.
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