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AnwaltOnline - Familienrecht Dezember 2024

Familienrecht

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ISSN: 1511-8983

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Kindesunterhalt und der Gesamtschuldnerausgleich

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... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Professionelle Unterhaltsberechnung über AnwaltOnline

Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.

Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:

Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!

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Das Thema des Monats

Internetkauf eines minderjährigen Kindes: Haften die Eltern?

Im Internet bieten sich insbesondere für Kinder zahlreiche Möglichkeiten, Verträge abzuschließen. So lassen sich im Telefon schnell kostenpflichtige Apps beziehen, es wird zu sogenannten In-Game-Käufen animiert und zahlreiche Angebote für Musik und Videoangebote versuchen ihre Nutzer von kostenpflichtigen Abonnements zu überzeugen.

Kinder sind zudem häufig selbstständig unterwegs und schließen Verträge über Apps, Spiele oder Online-Dienste ab.

Da viele Kinder hierzu auf Konten der Eltern zurückgreifen, sind solche Verträge schnell geschlossen und sorgen dann später für Ärger. Eltern stehen hierbei grundsätzlich vor der Frage, ob sie die entstandenen Kosten zähneknirschend bezahlen müssen oder ob sie sich von solchen Zahlungsverpflichtungen lösen können.

Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen: Wann haften Eltern?

Auch für Internetkäufe gelten die ganz normalen Regeln zur Geschäftsfähigkeit. Kinder unter 18 Jahren sind nicht voll geschäftsfähig. Zur Klärung der Haftungsfrage ist sodann weiter zu differenzieren.

Kinder, die noch nicht sieben Jahre alt sind, sind geschäftsunfähig. Von ihnen getätigte Rechtsgeschäfte sind grundsätzlich uns überall unwirksam, eine Haftung der Eltern kommt hier nicht in Betracht.

Zwischen dem 7. und dem 18. Lebensjahr sind Kinder dagegen beschränkt geschäftsfähig. Dies bedeutet, dass das Kind Geschäfte zwar wirksam vornehmen kann, aber nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Die Zustimmung kann im Voraus aber auch nachträglich erfolgen. Eine Ausnahme hiervon bilden Geschäfte, die vom Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) abgedeckt sind. Vereinfacht gesagt können Kinder in diesem Alter über ihr eigenes Geld frei verfügen, also auch Käufe eingehen, sofern nicht vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass die Eltern ihr Einverständnis für den Kauf nicht erteilen würden und die Ware sofort vollständig bezahlt werden kann.

Ratenzahlungsverträge, Käufe auf Rechnung oder Verträge, die laufende Zahlungen zur Folge haben, sind zudem grundsätzlich nicht durch § 110 BGB gedeckt und erfordern immer die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.

Online kann ein Kind im Rahmen des Taschengeldparafen eigentlich nur dann wirksam Verträge abschließen, wenn es sich um einmalige Zahlungen handelt, die vom eigenen Konto beglichen werden.

Wie sollte mit Rechnungen umgegangen werden?

Online-Anbieter verweisen im Streitfall gerne auf eine angebliche Verantwortung des Anschlussinhabers für getätigte Käufe über das Internet. Doch so einfach ist die Sache wie beschrieben eben nicht. Haben die Eltern keine Zustimmung erteilt, müssen sie auch nicht für die Kosten einstehen.

Dies gilt auch für den Fall, dass das Kind im Namen der Eltern eingekauft hat. Solche Geschäfte sind schwebend unwirksam und erfordern die Duldung der Eltern.

Da es jedoch ein Leichtes ist, im Internet Verträge unter Angabe eines falschen Alters und/oder unter fremden Namen zu schließen, sollten Rechnungen ...


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Scheidung über AnwaltOnline

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Unser Tipp: Sofern nur ein Ehepartner den Scheidungsanstrag stellt, lassen sich die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Landbeck, Annweiler