AnwaltOnline - Familienrecht August 2023
ISSN: 1511-8983
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Interessante Urteile
Entzug der elterlichen Sorge bei körperlicher Züchtigung
Das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Der Schutz des Elternrechts erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts.
Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern ...
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Wann kann ein Bestattungspflichtiger von der Kostenerstattung befreit werden?
Bei der Entscheidung, ob ein Bestattungspflichtiger gem. Art. 14 Abs. 2 Satz 2 BestG zur Kostenerstattung herangezogen werden soll, handelt es sich um einen Fall des intendierten Ermessens, d.h. in der Regel ist nur die Entscheidung für die Inanspruchnahme des Pflichtigen ermessensfehlerfrei.
Dies folgt aus der Zweckrichtung der Regelung in ...
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Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung bei Anwachsung
Ein bei Eintritt der Anwachsung sich vergrößernder Erbteil kann insgesamt eine auf einer wechselbezüglichen Verfügung beruhende Erbeinsetzung darstellen.
Hierzu führte das Gericht aus:
Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind die in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen Verfügungen wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die ...
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Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern und die Anforderungen an die Erwerbsobliegenheit
Eltern trifft gegenüber ihren minderjährigen Kindern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Diese beruht auf der besonderen Verantwortung der Eltern für den Unterhalt ihrer Kinder.
Reichen die tatsächlichen Einkünfte des Unterhaltsschuldners nicht aus, um seinen Bedarf und den Bedarf des Unterhaltsgläubigers zu decken, trifft den Unterhaltsschuldner die Obliegenheit, die ihm zumutbaren Einkünfte ...
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Weitere Urteile zum Familienrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.
Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.
Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.
Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:
Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!
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Das Thema des Monats
Unterhaltsbedarf eines Kindes: Was verbirgt sich dahinter?
Grundsätzlich erhalten Kinder einen angemessenen Unterhalt von Ihren Eltern (§ 1610 BGB). Dies erfolgt im Normalfall durch Pflege, Betreuung und Erziehung des Kindes oder im Falle einer Trennung durch den Barunterhalt. Die Angemessenheit bestimmt sich nach der Lebensstellung des Kindes.
Beide Elternteile sind anteilig nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen gegenüber ihren gemeinsamen Kindern unterhaltspflichtig.
Was umfasst der Unterhaltsbedarf im Einzelnen?
Der Unterhaltsbedarf eines Kindes umfasst verschiedene Bereiche, darunter:
1. Unterkunft und Wohnkosten: Dazu gehören die Miete oder Belastungen für ein Eigenheim, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und angemessener Wohnraum für das Kind.
2. Ernährung: Dies beinhaltet die Kosten für eine ausgewogene und gesunde Ernährung des Kindes, einschließlich Nahrungsmittel, Getränke und Essensausgaben.
3. Kleidung: Es werden die Kosten für angemessene Kleidung, Schuhe und andere persönliche Gegenstände des Kindes berücksichtigt.
4. Bildung und Betreuung: Hierzu zählen Ausgaben für Schule, Kindergarten, Nachhilfe, Schulmaterialien, Bücher und ähnliches.
5. Gesundheitspflege: Dies umfasst die Kosten für medizinische Versorgung, Arztbesuche, Medikamente, Krankenversicherung und gegebenenfalls weitere Gesundheitsausgaben.
6. Freizeit und Hobbys: Es werden die Kosten für Freizeitaktivitäten, Mitgliedschaften in Vereinen, Sport, Musikunterricht oder ähnliche Aktivitäten berücksichtigt.
Aber nicht alle Kosten, gehören zum Lebensbedarf des Kindes - es gibt natürlich auch Kosten, die lediglich dem Interesse des Kindes dienen. Damit Kosten zum Lebensbedarf gehören, müssen diese im Rahmen der individuellen Lebensstellung des Kindes angemessen sein.
Der Bedarf setzt sich also aus einer Reihe von unterschiedlichen Bedarfsposten zusammen.
Der genaue Unterhaltsbedarf eines Kindes kann daher je nach Einzelfall unterschiedlich sein und wird im Rahmen einer Unterhaltsberechnung ermittelt. Hierbei werden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Elternteile sowie das Alter und die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt. Die Düsseldorfer Tabelle ist ...
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Scheidung über AnwaltOnline
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