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AnwaltOnline - Familienrecht Juli 2019

Familienrecht

AnwaltOnline - Familienrecht Juli 2019

ISSN: 1511-8983

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Interessante Urteile

Vergleichsgegenstand im Unterhaltsverfahren und der Gegenstandswert

Der Wert des Vergleichsgegenstandes richtet sich nach dem Wert der Ansprüche oder Rechtsverhältnisse, die durch den Vergleich erledigt werden sollen, nicht aber nach dem Wert der Leistung, die ein Beteiligter im Vergleich übernimmt.

Eine Vereinbarung über den Verzicht auf künftigen Unterhalt führt nicht zu einer  ...


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Annahme einer erheblichen Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls eines Kindes

Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind dabei umso geringere ...


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Umgangsrechtsregelung: Übernachtungen und Ferienwochen auch bei Kleinkindern?

In Umgangsverfahren gilt das Verschlechterungsverbot nicht. Übernachtungs- und Ferienumgangskontakte entsprechen - zumal bei weiter voneinander entfernt liegenden Wohnorten der Eltern - auch bei einem Kleinkind in der Regel dem Kindeswohl, wobei der Sommerferienumgang bei einem zwei Jahre alten Kind mit zwei Wochen jedenfalls dann ausreichend bemessen ist, wenn die Elternbeziehung nicht spannungsfrei ist. ...


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Anordnung der sofortigen Wirksamkeit einer Unterhaltszahlungspflicht

Endentscheidungen in Familienstreitsachen - also auch in der hier vorliegenden Unterhaltssache - werden mit Rechtskraft wirksam.

Das Familiengericht kann gem. § 116 Abs. 3 Satz 2 FamFG jedoch die sofortige Wirksamkeit anordnen mit der Folge einer sofortigen Vollstreckbarkeit. Gem. § 116 Abs. 3 Satz 2 und 3 FamFG soll das Familiengericht ...


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Weitere Urteile zum Familienrecht

... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.

Professionelle Unterhaltsberechnung - ab € 79,95 incl. MwSt.

Den Unterhaltsanspruch kann man alle zwei Jahre überprüfen bzw. neu berechnen lassen. Eine Berechnung kann auch zwischendurch erfolgen, wenn berechtigte Annahme besteht, dass der Unterhaltszahler höheres Einkommen erzielt.

Aber auch der Unterhaltszahler kann den Unterhaltsanspruch neu berechnen bzw. den Titel abändern lassen.

Verschenken Sie nichts: Eine fehlerhafte oder veraltete Berechnung kann teuer werden:

Wird zuviel gezahlt, geht dies zu Lasten des Unterhaltschuldners, wird zuwenig gezahlt, sollte der Unterhaltsberechtigte eine Neuberechnung durchführen lassen. Die Berechnung wirkt aber nicht rückwirkend!

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Das Thema des Monats

Erbschein

Der Erbschein ist ein auf Antrag vom Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das die Person des Erben, den Umfang des Erbrechts („Erbquote“) sowie die Anordnung einer Nacherbfolge oder Testamentsvollstreckung angibt (§ 2353 BGB).

Der Erbschein stellt auf das Erbrecht zur Zeit des Erbfalls ab - spätere Veränderungen grundsätzlich bleiben unberücksichtigt.

Er dient dem Erben als Legitimation, z.B. um sich als neuer Eigentümer eines (geerbten) Grundstücks im Grundbuch eintragen zu lassen.

Wer einen Erbschein beantragt, nimmt die Erbschaft an – mit allen Rechten und Pflichten. Eine spätere Ausschlagung nicht dann nicht mehr möglich. Daher sollte vorher immer auch geprüft werden, in welcher Höhe ggf. Schulden bestehen.

Bei der Beantragung eines Erbscheins sind keine Fristen zu beachten.

Ist ein Erbschein erforderlich?

Zwingend erforderlich ist ein Erbschein nicht – ein Erbrecht kann ggf. auch auf andere Art und Weise nachgewiesen werden. In dieser Hinsicht ist auch ein notarielles Testament, ein Erbvertrag in Verbindung mit einem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll und sogar eine beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments (BGH, 05.04.2016 - Az: XI ZR 440/15) ausreichend.

Der Erbschein dient ansonsten als Beweis der Erbenstellung und ist ...


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Scheidung über AnwaltOnline

Damit Ihre Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) mit unserer Unterstützung geschieden (bzw. aufgelöst) werden kann, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt leben; ein deutsches Familiengericht muss zuständig sein - dies ist fast immer der Fall.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg