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ElterngeldPlus ab 01.07.2015

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ab 01.07.2015 gibt es das neue ElterngeldPlus. Hiermit sollen sich Teilzeitarbeit und Elterngeld besser kombinieren lassen, wodurch der Bezug des Elterngeldes verlängern werden kann.

Das Gesetz gilt für Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren werden.

Elterngeldbezug wird verlängert

Das neue ElterngeldPlus bedeute für viele Väter und Mütter eine entscheidende Verbesserung: Eltern, die Teilzeit arbeiten, während sie Elterngeld beziehen, bekämen doppelt so lange ElterngeldPlus. Mit der Neuregelung könnten aus 12 Monaten 24 Monate werden: Wenn beide Eltern Teilzeit arbeiten, verbrauchen sie damit nur einen Elterngeldmonat anstatt bisher zwei Monate. Bisher habe ein Elternteil höchstens 12 Monate Elterngeld bekommen können. Eltern, die bisher zugleich Teilzeit gearbeitet haben, hatten einen Nachteil gehabt: Mit der Rückkehr in den Beruf verloren sie einen Teil des Elterngeldanspruchs; sie bekamen weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf ausstiegen.

Unterstützung für Paare und Alleinerziehende

Die bisherige Regelung der Partnermonate bleibe erhalten: Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwei zusätzliche Monate, wenn nicht nur ein Elternteil sein Erwerbseinkommen nach der Geburt reduziert.

Einen besonderen Bonus würden künftig Eltern erhalten, die gleichzeitig ihre Arbeitszeit reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben: Arbeiten beide Elternteile für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Stunden, erhalten sie jeweils vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus. Für alleinerziehende Elternteile sei gewährleistet, dass sie die Erweiterung der Elterngeldregelungen in gleichem Maße nutzen können wie Paare.

Mit dem neuen Elterngeldrechner mit Planer könnten Mütter und Väter ihre Elternzeit genau planen und berechnen, wie sie Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren können.

Zwillinge oder Mehrlinge

Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen haben pro Geburt nur Anspruch auf einmal Elterngeld. Da diese Eltern nach der Geburt aber einen deutlich höheren Aufwand hätten, erhalten sie nun für jedes Mehrlingsgeschwisterkind einen Zuschlag von 300 Euro.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM der Bundesregierung

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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