Erstmals haben die Familiensenate der Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg aufeinander abgestimmte und nun gleichlautenden Leitlinien zum Unterhaltsrecht für das Jahr 2026 entwickelt.
Die „Leitlinien Nds.“ sind ab sofort abrufbar und enthalten die Grundsätze für die Berechnung von Unterhalt. Die Leitlinien dienen als Orientierung und tragen zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung nunmehr in ganz Niedersachsen bei. Sie sind für die Familiengerichte nicht bindend. Maßgeblich bleibt die Prüfung des Einzelfalles.
Im Rahmen einer Arbeitsgruppe haben die Richterinnen und Richter der Familiensenate die bisher im Detail unterschiedlichen Leitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte angeglichen und teils redaktionell geändert. Gegenüber dem Jahr 2025 ergeben sich in der Sache kaum Unterschiede. Der zu zahlende gesetzliche Mindestkindesunterhalt hat sich zwar um bis zu 3,50 Euro pro Kind erhöht. Die Selbstbehaltssätze, also die Beträge, die einem Unterhaltsschuldner verbleiben müssen, haben sich jedoch nicht verändert. Einem erwerbstätigen Elternteil, der den Mindestunterhalt für Kinder zu zahlen hat, müssen deshalb weiterhin mindestens 1.450 Euro zum Leben bleiben.
Veröffentlicht: 23.12.2025
Quelle: PM des OLG Oldenburg
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