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Bundesrat berät abschließend über BAföG-Reform

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Am 8. Juli 2022 berät der Bundesrat abschließend über die 27. Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, die der Bundestag am 23. Juni 2022 verabschiedet hat. Ziel ist es, den Kreis der Geförderten zu erweitern und die Unterstützung zu verbessern.

Höhere Bedarfssätze und Freibeträge ab 1. August

Vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten hebt der Bundestagsbeschluss die Bedarfsätze zum 1. August 2022 um 5,75 Prozent an, die Freibeträge um 20,75 Prozent.

Der Wohnzuschlag für auswärts Wohnende liegt künftig bei 360 Euro, der Vermögensfreibetrag von Geförderten bis zum 30. Lebensjahr bei 15.000 Euro sowie für Auszubildende, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, bei 45.000 Euro. Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnittes wird vereinheitlicht und auf 45 Jahre angehoben.

Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren für Altfälle gilt künftig auch für jene Rückzahlungsverpflichteten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist der vorangegangenen 26. BAföG-Novelle den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Das Gesetz soll zum 1. August 2022 in Kraft treten.

Nächste Änderung bereits auf dem Weg

Ebenfalls am 8. Juli befasst sich der Bundesrat schon mit Plänen zur nächsten, der 28. BAföG-Änderung: Er kann zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet.

Veröffentlicht: 29.06.2022

Quelle: BundesratKOMPAKT

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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