Die Senate für Familiensachen bei dem OLG Saarbrücken werden die ab 01.01.2021 geltende Düsseldorfer Tabelle in der bisherigen Weise als Orientierungshilfe benutzen.
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten beträgt
1. gegenüber minderjährigen Kindern und gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befindena) für Erwerbstätige 1.160 Euro
b) für Nichterwerbstätige 960 Euro
2. gegenüber anderen volljährigen Kindern generell 1.400 Euro
3. gegenüber dem getrenntlebenden und dem geschiedenen Ehegatten oder der Mutter/dem Vater eines nichtehelichen Kindes
a) für Erwerbstätige 1.280 Euro
b) für Nichterwerbstätige 1.180 Euro
Veröffentlicht: 11.01.2021
Quelle: PM des OLG Saarbrücken
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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