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Schülertablets: Digitale Teilhabe am Unterricht

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Berlin möchte erreichen, dass Kinder von Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern Tablets oder Laptops erhalten, um an digitalen Lernangeboten teilhaben zu können. Es hat dazu im Juli einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Das Plenum stimmt am 18. September 2020 darüber ab.

Aufforderung an die Bundesregierung

Berlins Vorschlag: der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, den Anspruch auf Anschaffung mobiler Geräte gesetzlich zu verankern, um Bildungsgerechtigkeit herzustellen. Digitale Lernangebote sollten für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen zugänglich sein, heißt es in dem Antrag. Gerade die Schulschließungen während der Corona-Pandemie hätten gezeigt, wie wichtig das schulisch angeleitete Lernen zu Hause inzwischen geworden ist. Schülerinnen und Schüler, die keine hinreichende digitale Ausstattung besitzen, seien auf Dauer vom Lernen ausgeschlossen und hätten nicht die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Equipment.

Klarstellung im Gesetz

Es lägen inzwischen mehrere Urteile von Sozialgerichten vor, die Laptops oder Tablets für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler als notwendigen Bedarf anerkennen. Dies sollte nunmehr auch gesetzlich klargestellt werden, fordert Berlin.

Veröffentlicht: 10.09.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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