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Mehr Informationen für Jugendämter

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mit einer Bundesratsinitiative setzt sich Nordrhein-Westfalen dafür ein, dass Gerichtsbehörden und Jugendämter leichter Informationen austauschen können, um den Kinderschutz zu verbessern:

Künftig sollen Daten nicht erst bei einer erheblichen Gefährdung übermittelt werden, sondern immer dann, wenn es zur Prüfung gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls erforderlich ist. Ziel ist es, die Jugendämter in die Lage zu versetzen, eine mögliche Gefährdungslage anhand der Informationen aus den anderen Behörden zu prüfen.

Zu hohe Hürden im geltenden Recht

Das geltende Recht sehe zu hohe Hürden für die Datenübermittlung vor, kritisiert Nordrhein-Westfalen: Gerichte und Staatsanwaltschaften dürften den Jugendämtern derzeit nur erhebliche Gefährdungen Minderjähriger melden, wenn dies aus ihrer Sicht erforderlich ist. Ohne Einblick in die familiären Verhältnisse könnten die Strafverfolgungsbehörden aber oft gar nicht beurteilen, ob Maßnahmen der Jugendhilfe geboten sind. Diese Ursache möglicher Übermittlungsdefizite möchte das Land mit einer Gesetzesänderung beseitigen.

Der Vorschlag wird am 18. September 2020 im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Veröffentlicht: 09.09.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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