In Ergänzung zu der „Düsseldorfer Tabelle“ haben die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf neue Leitlinien zur Anwendung der Tabelle herausgegeben. Sie ersetzen damit die frühere Fassung der Leitlinien, die zuletzt im Jahr 2015 aktualisiert wurden.
Die „Düsseldorfer Tabelle“ beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V..
Für die Unterhaltsleitlinien dagegen sind ausschließlich die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf verantwortlich.
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(PDF): Leitlinien zur Düsseldorfer Tabelle ab dem 01.01.2020Veröffentlicht: 11.03.2020
Quelle: PM des OLG Düsseldorf
Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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