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Bilder mit doppelseitigem Klebeband auf Karton geklebt - arglistiges Verschweigen von Mängeln?

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wollte ein Höchstbietender vom Vertrag zurücktreten, nachdem er festgestellt hatte, daß die von ihm über eBay für 639 EUR erworbenen drei Büttenpapier-Kunstdrucke mit doppelseitigem Klebeband auf Kartons aufgeklebt waren. Der Verkäufer lehnte dies unter Hinweis auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluß ab.
Fraglich war nun, ob der Umstand, daß in der Artikelbeschreibung nicht erwähnt wurde, daß die Bilder mit doppelseitigem Klebeband auf Karton aufgeklebt waren, ein arglistiges Verschweigen eines Mangels ist. Da das Aufkleben jedoch allenfalls für einen Kunstexperten einen schwerwiegenden Mangel darstellt, verneinte das Gericht diese Frage. Bei einem Startpreis von einem Euro konnte der Verkäufer nicht davon ausgehen, daß die Drucke von einem Kunstliebhaber ersteigert werden. Der Käufer konnte somit nicht vom Kauf zurücktreten.


AG Königstein, 28.09.2006 - Az: 26 C 100/05

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