Die berechtigte Nutzung eines fremden Computers unter einer bestimmten Ebay-Bezeichnung führt nicht unbedingt dazu, dass dem Nutzer alle unter seiner Bezeichnung von dem Computer aus abgegebenen Willenserklärungen zugerechnet werden.
OLG Köln, 13.01.2006 - Az: 19 U 120/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß
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