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Bei „TÜV neu“ kann ein mangelfreies Fahrzeug erwartet werden

eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein Gebrauchtfahrzeug im Rahmen einer eBay-Auktion mit dem Zusatz "TÜV neu" beschrieben, so kann dies als i.d.R. als Willenserklärung, die auf den Abschluss einer entsprechenden Beschaffenheitsvereinbarung i.S.v. § 434 I S.1 BGB gerichtet ist, gewertet werden.

Wird nun auf der Basis eines vorausgegangenen Angebots bei eBay ein schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen, so wird die verbindliche Beschreibung bei eBay ("TÜV neu") in der Regel auch dann Bestandteil des Kaufvertrages, wenn die Beschreibung im Kaufvertrag nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Soll mit "TÜV neu" auf eine kurz vorher durchgeführte TÜV-Prüfung hingewiesen werden, so ist diese Beschreibung dahingehen zu verstehen, dass bei der TÜV-Prüfung keine erheblicher Mangel festgestellt wurden bzw. dass ein vom TÜV möglicherweise festgestellter erheblicher Mangel, den der Käufer nicht kennt, vom Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrages beseitigt wurde.


OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - Az: 9 U 233/12

ECLI:CLI:DE:OLGKARL:2014:0114.9U233.12.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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