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eBay-Angebot eines scheckheftgepflegten Fahrzeugs

eBay-Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wird ein Gebrauchtwagen bei eBay angeboten, so ergibt sich die Beschaffenheitsangabe aus dem Inhalt der Angebotsseite.

Eine im Rahmen einer eBay-Versteigerung ins Internet gestellte Offerte ist eine auf Abschluss des Vertrages zu den vom Anbieter genannten Konditionen gerichtete Willenserklärung, die zugleich die vorweg erklärte Annahme des Höchstgebots enthält. Mit der Abgabe des Höchstgebots kommt der Vertrag daher zu den Bedingungen zustande, die der Anbieter im Internet bekannt gemacht hat. Hat er dabei auf eine bestimmte Beschaffenheit hingewiesen, wird diese Grundlage des Vertrages und stellt daher eine Vereinbarung im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB dar.

Vorliegend wurde der Wagen im Angebot als "scheckheftgepflegt" angeboten.

Im Verkaufsfall muss das Fahrzeug also auch scheckheftgepflegt sein, nur dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Schließlich ist die Frage, ob ein Fahrzeug scheckheftgepflegt ist oder nicht ein erhebliches Entscheidungsmerkmal für potentielle Käufer.

Stellt sich das Fahrzeug dann doch nicht als scheckheftgepflegt heraus, so ist der Käufer nicht verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen.


KG, 17.06.2011 - Az: 7 U 179/10

ECLI:DE:KG:2011:0617.7U179.10.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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