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Online Auktion: Wenn die Ware zu spät kommt

eBay-Recht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Online-Handel hat eine immense Bedeutung erlangt, und Plattformen wie eBay haben den Handel zwischen Käufern und Verkäufern auf eine neue Ebene gehoben. Trotz der zahlreichen Vorteile, die der Online-Handel bietet, können Lieferverzögerungen zu unerwarteten Komplikationen und Unannehmlichkeiten für die Vertragsparteien führen.

Wann haftet der Verkäufer bei verspäteter Lieferung?

Für die Verspätung der Ware haftet der Verkäufer grundsätzlich nur dann, wenn er sich mit seiner Leistung im Verzug befindet. Dies ist dann der Fall, wenn der Verkäufer auf eine Mahnung des Käufers nicht liefert.

Eine Mahnung seitens des Käufers ist nicht notwendig, wenn von vornherein vereinbart war, dass die Lieferung zu einem bestimmten Termin - also etwa einem feststehenden Kalenderdatum - geliefert werden sollte. In einem solchen Fall liegt die Verantwortung für die pünktliche Lieferung von Anfang an beim Verkäufer.

Eine Mahnung ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Verkäufer die Lieferung der Kaufsache ernsthaft und endgültig verweigert. Der Verkäufer hat dann dem Käufer den diesem entstehenden Verzugsschaden zu ersetzen, es sei denn, der kann beweisen, dass er an der Verspätung der Lieferung schuldlos ist.

Was ist bei einem Fixgeschäft zu beachten?

Ein Fixgeschäft ist eine spezielle Art von Vertrag, bei dem die Vertragsparteien einen festen Zeitpunkt für die Erfüllung der vertraglichen Leistung vereinbaren. Im Rahmen eines Fixgeschäfts wird somit der Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht werden soll, als wesentlicher Bestandteil des Vertrags betrachtet.

Liegt ein sogenanntes Fixgeschäft vor, führt die Verspätung der vom Verkäufer geschuldeten Leistung zu deren Unmöglichkeit. In der Folge steht dem Käufer ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung zu. Der Käufer muss den Kaufpreis zudem nicht zahle.

Ein „absolutes Fixgeschäft“ in diesem Sinne wird dann angenommen, wenn die Einhaltung der Leistungszeit nach dem Zweck des Vertrags und nach der Interessenlage für den Käufer so wesentlich ist, dass er mit einer verspäteten Leistung nicht mehr anfangen kann.

Der typische Fall hierfür ist die Buchung einer zu einem bestimmten Zeitpunkt anzutretenden Reise.

Beispiel: Ein Reiseteilnehmer bietet, da er selbst verhindert ist, seinen Reisevertrag im Internet an. Die Reiseunterlagen werden aber so spät versendet, dass der Erwerber die Reise nicht mehr antreten kann.
Stand: 06.11.2023 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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