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Gefälschter Impfausweis: Verurteilung erfordert konkrete Feststellungen
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung aufgrund der Fälschung eines Impfausweises erfordert konkrete Feststellungen zu den darin vorgenommenen Eintragungen.
Eine elektronische Bescheinigung über die Genesung von Covid-19 unterfällt nur dann dem Tatbestand des § 269 StGB, wenn die Datei selbst den Anschein erweckt, dass sie von dem vermeintlichen Aussteller der Bescheinigung erstellt wurde (Fortführung von OLG Celle, 15.12.2023 - Az: 1 ORs 2/23).
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Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.
Burkhardt, Weissach im Tal
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG