Eine Verurteilung wegen Urkundenfälschung aufgrund der Fälschung eines Impfausweises erfordert konkrete Feststellungen zu den darin vorgenommenen Eintragungen.
Eine elektronische Bescheinigung über die Genesung von Covid-19 unterfällt nur dann dem Tatbestand des § 269 StGB, wenn die Datei selbst den Anschein erweckt, dass sie von dem vermeintlichen Aussteller der Bescheinigung erstellt wurde (Fortführung von OLG Celle, 15.12.2023 - Az: 1 ORs 2/23).
OLG Celle, 18.07.2024 - Az: 1 ORs 18/24
ECLI:DE:OLGCE:2024:0718.1ORS18.24.00
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