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Strafbarkeit wegen Ausstellens von unrichtigen Gesundheitszeugnissen durch Bescheinigungen für die Befreiung von Covid-19-Schutzmaßnahmen

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Gesundheitszeugnisse sind Urkunden, in denen der Gesundheitszustand eines Menschen beschrieben wird; nicht erforderlich ist, dass die Bescheinigung eine Diagnose enthält.

Die Angabe in ärztlichen Bescheinigungen, das Tragen einer Maske sei aus medizinischen Gründen bei einer konkreten Person kontraindiziert, impliziert nach dem objektiven Empfängerhorizont, dass gesundheitliche Besonderheiten bzw. Beeinträchtigungen dieser Person vorliegen.

Ein Zeugnis, das ein Arzt ohne Untersuchung ausstellt, ist als Beweismittel ebenso wertlos wie ein Zeugnis, das nach Untersuchung den hierbei festgestellten Gesundheitszustand unrichtig darstellt.


AG Passau, 02.05.2022 - Az: 11 Ls 53 Js 14570/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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