Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.442 Anfragen

Rechtsstreitigkeit über die Dauer von Genesenennachweisen

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Ausstellung des Genesenennachweises ist kein (feststellender) Verwaltungsakt.

Das Gesundheitsamt ist mangels Rechtsgrundlage nicht für die Ausstellung von Genesenennachweisen zuständig.

An die Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes sind - in Fällen einer Vorwegnahme der Hauptsache - auch bei Rechtsstreitigkeiten über die Dauer von Genesenennachweisen erhöhte Anforderungen zu stellen. Für eine entsprechende Glaubhaftmachung reicht es nicht aus, lediglich pauschal anzugeben, dass der Antragsteller von seinem Genesenenstatus Gebrauch machen und Einrichtungen und Veranstaltungen besuchen möchte, die einer 2G oder 2G+ Zugangsbeschränkung unterliegen.

Im Rahmen der allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist nicht mit der gebotenen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass für die Begrenzung des Genesenenstatus auf 90 Tage keine hinreichende wissenschaftliche Grundlage vorhanden ist.


VG Freiburg, 24.03.2022 - Az: 10 K 703/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG