Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 397.506 Anfragen

Rechtsstreitigkeit über die Dauer von Genesenennachweisen

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Ausstellung des Genesenennachweises ist kein (feststellender) Verwaltungsakt.

Das Gesundheitsamt ist mangels Rechtsgrundlage nicht für die Ausstellung von Genesenennachweisen zuständig.

An die Darlegung und Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes sind – in Fällen einer Vorwegnahme der Hauptsache – auch bei Rechtsstreitigkeiten über die Dauer von Genesenennachweisen erhöhte Anforderungen zu stellen. Für eine entsprechende Glaubhaftmachung reicht es nicht aus, lediglich pauschal anzugeben, dass der Antragsteller von seinem Genesenenstatus Gebrauch machen und Einrichtungen und Veranstaltungen besuchen möchte, die einer 2G oder 2G+ Zugangsbeschränkung unterliegen.

Im Rahmen der allein möglichen und gebotenen summarischen Prüfung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist nicht mit der gebotenen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass für die Begrenzung des Genesenenstatus auf 90 Tage keine hinreichende wissenschaftliche Grundlage vorhanden ist.


VG Freiburg, 24.03.2022 - Az: 10 K 703/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.506 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...

Landbeck, Annweiler

Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung

Verifizierter Mandant