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WEG-Versammlung rein online?

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch nach dem 01.12.2020 ist zu einer Präsenzveranstaltung zu laden. Eine reine Online-Versammlung sieht das WEMoG nicht vor. Auf einer solchen Online-Versammlung gefasste Beschlüsse sind nur anfechtbar.

Für ungültig zu erklären sind nur die auf einer Online-Versammlung gefassten Beschlüsse, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass auch ohne den formellen Fehler ein inhaltsgleicher Beschluss gefasst worden wäre. Es genügt auch, wenn nachgewiesen wird, dass der begehrte abweichende Beschluss ordnungswidrig gewesen wäre.


AG Saarbrücken, 19.08.2021 - Az: 36 C 139/21

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Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen