Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.770 Anfragen

2G-Regelung im Einzelhandel hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das OVG Schleswig-Holstein hat die für den Einzelhandel des Landes geltende 2G-Regelung als voraussichtlich rechtmäßig bestätigt und deshalb den dagegen gerichteten Eilantrag der Woolworth GmbH für ihre Filialen in Schleswig-Holstein abgelehnt.

Mit Blick auf den bestrittenen infektiologischen Nutzen der 2G-Regelung im Einzelhandel verweist der zuständige 3. Senat auf Mutationen der Delta-Variante des Coronavirus und auf die als besonders besorgniserregend eingeordnete Variante „Omikron“. Diese ließen keinen Zweifel daran, dass die 2G-Regelung geeignet sei, der Verbreitung von COVID-19 entgegenzuwirken und das Risiko schwerer Krankheitsverläufe zu reduzieren. Das Verwenden von FFP2-Schutzmasken und Plexiglasscheiben im Kassenbereich seien nicht gleich geeignete Mittel.

Derzeit sei eine maximale Reduktion der Übertragungsraten notwendig. Allerdings seien die wirtschaftlichen Folgen für den Einzelhandel deutlich geringer als bei einer vollständigen Schließung, da ein weit überwiegender Teil der Bevölkerung Schleswig-Holsteins geimpft oder genesen und damit zum Betreten der Geschäfte berechtigt sei.

Schließlich habe der Verordnungsgeber in vertretbarer Weise zwischen verschiedenen Verkaufsstellen des Einzelhandels differenziert. Solche, die überwiegend der Grundversorgung im weiteren Sinne dienen, dürfe er ausnehmen. Hierzu gehörten die Geschäfte der Antragstellerin nicht.

§ 8 Abs. 1 der bei Beschlussfassung geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung bestimmt, dass Verkaufsstellen des Einzelhandels in geschlossenen Räumen u.a. nur von solchen Personen betreten werden dürfen, die gegen das Coronavirus geimpft oder die genesen sind; eine insoweit gleichlautende Regelung gilt ab dem 15. Dezember 2021.

Die bayerische 2G-Regelung für die Gastronomie und die Beherbergungsbranche ist ebenfalls schon gerichtlich bestätigt.


OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - Az: 3 MR 31/21

Quelle: PM des OVG Schleswig-Holstein

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom ZDF (heute und heute.de)

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.770 Beratungsanfragen

Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...

Verifizierter Mandant

Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!

Dr. Peter Schaller, Dresden