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Zulässigkeit eines nach Außerkrafttretens der Rechtsnorm gestellten Normenkontrollantrags?
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Normenkontrollantrag ist gegen eine erlassene Rechtsvorschrift zulässig und dies grundsätzlich nur solange, wie die mit ihm angegriffene Rechtsvorschrift gültig ist. Von diesem Grundsatz werden in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - der der Senat folgt - zwei Ausnahmen gemacht, bei denen die Aufhebung oder das Außerkrafttreten nach Ablauf der Geltungsdauer einer Rechtsvorschrift die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nicht beeinflusst.
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