Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.295 Anfragen

Beschränkung des Betriebs von nichtstaatlichen Kunstschulen

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die verordnungsrechtliche Beschränkung des Betriebs von nichtstaatlichen Kunstschulen durch Teilnehmerzahlbegrenzungen (§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 i.V.m. § 15 Abs. 1 Nr. 4 CoronaVO i.d.F. v. 21.06.2021) und die Pflicht zur Vorlage von Testnachweisen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen v. 06.06.2021) ist beim gegenwärtigen Stand der Corona-Pandemie (23.06.2021) aller Voraussicht nach verfassungsgemäß. Sie begründet voraussichtlich keine unverhältnismäßigen Eingriffe in die Grundrechte der Schulträger und Studierenden aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG und keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber staatlichen Hochschulen, die ausnahmsweise Präsenzveranstaltungen mit bis 250 Teilnehmenden zulassen können.


VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - Az: 1 S 1984/21

ECLI:DE:VGHBW:2021:0623.1S1984.21.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!
Efstathios Lekkas , Berlin
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!! Sehr gut!!
Verifizierter Mandant