Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.150 Anfragen

Coronapandemie und die Akteneinsicht in Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Auch nach der Neufassung des § 78 Absatz 3 Satz 1 FGO ist im Einzelfall eine Übersendung der Akten in die Kanzleiräume eines Prozessbevollmächtigten nicht ausgeschlossen und die Möglichkeit der Akteneinsicht auch zu Pandemiezeiten durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume zu realisieren.

Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO können die Beteiligten die Gerichtsakte und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen. Nach Absatz 3 der Vorschrift wird Akteneinsicht in die in Papierform geführten Akten grundsätzlich durch Einsichtnahme in die Akten in den Diensträumen des Gerichts, anderer Gerichte oder Behörden gewährt.

Allerdings kann in Ausnahmefällen der Anspruch auf rechtliches Gehör und Waffengleichheit auch einen Anspruch auf Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten begründen, über den im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu befinden ist.

Ein derartiger Ausnahmefall liegt vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Pandemie vor. Der Prozessbevollmächtigte kann auch nicht auf das Ende der Pandemie „vertröstet“ werden, weil dieser Zeitpunkt ungewiss ist. Da auch in Zeiten der Pandemie die Gerichte ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe der effektiven Rechtsschutzgewährleistung gerecht werden müssen, ist die Akteneinsicht durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume zu gewähren.

Der Beschluss ist rechtskräftig.


FG Hamburg, 01.02.2021 - Az: 4 K 136/20

Quelle: PM des FG Hamburg

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn