Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.623 Anfragen

Vollziehung eines Haftbefehls trotz Covid-19-Ansteckungsgefahr

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Trotz der aktuell bestehenden Gefahr der Infektion eines Beschuldigten sowie anderer an der Durchführung des Verfahrens beteiligten Personen mit dem sog. Coronavirus (SARS-CoV-2) und der Erkrankung an der dadurch ausgelösten Lungenkrankheit (Covid-19) ist die Vollziehung eines Haftbefehls weder unmöglich noch unzumutbar oder unverhältnismäßig.

Alleine der Umstand, dass ein Beschuldigter in der Bundesrepublik Deutschland weder einen festen Wohnsitz hat noch sonst familiäre oder soziale Bindungen bestehen, vermag eine Fluchtgefahr nicht zu rechtfertigen.

Die soziale Integration eines Beschuldigten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union steht der sozialen Integration im Inland gleich.


LG Aachen, 06.04.2020 - Az: 60 Qs 17/20

ECLI:DE:LGAC:2020:0406.60QS17.20.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Danke
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant