Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.248 Anfragen

Rechtsanwalt zählt während der Corona-Pandemie nicht zur „kritischen (Infra-)Struktur“

Corona-Virus Lesezeit: ca. 9 Minuten

Ein Rechtsanwalt ist nicht in „kritischer Infrastruktur“ im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 10 der SARS-CoV-2-BekämpfVO Schleswig-Holstein tätig, weshalb ein Betretungsverbot in Kindertagesstätten nicht zu beanstanden ist.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 30. April 2020 ist bereits unzulässig und zu verwerfen.

1. Die streitgegenständliche Allgemeinverfügung des Antragsgegners vom 19. April 2020 „Allgemeinverfügung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Rendsburg-Eckernförde“ ist durch die nachfolgend erlassene Allgemeinverfügung des Antragsgegners vom 2. Mai 2020 ersetzt worden (vgl. dortige Ziffer XIV.), so dass für das Beschwerdeverfahren kein Rechtsschutzinteresse (mehr) vorliegt. Da die jetzt erlassene Allgemeinverfügung vom 2. Mai 2020 hinsichtlich des Betretungsverbotes für Kindertagesstätten im Wesentlichen regelungsidentisch mit Ziffer 3. der aufgehobenen Allgemeinverfügung ist, ist davon auszugehen, dass sich das Rechtsschutzbegehren des Antragstellers jedenfalls in der Sache - das Betretungsverbot dauert noch fort - nicht erledigt hat. Da auch eine nochmalige Erhebung von Widerspruch und vorläufigem Rechtsschutzantrag für die Antragsteller voraussichtlich kein günstigeres Ergebnis herbeiführen würde, werden (hilfsweise) nachfolgende Erwägungen angestellt.

2. Die Beschwerde wäre voraussichtlich unbegründet. Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug auf die Begründung des angegriffenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts, vgl. § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO. Die zur Begründung der Beschwerde dargelegten Gründe, die allein Gegenstand der Prüfung durch den Senat sind (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), wären nicht geeignet, das Ergebnis des angefochtenen Beschlusses in Frage zu stellen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OVG Schleswig-Holstein, 12.05.2020 - Az: 3 MB 25/20

ECLI:DE:OVGSH:2020:0512.3MB25.20.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung . Mit herzlichen Grüßen Dirk Beller
Verifizierter Mandant