Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.053 Anfragen

Eilantrag gegen Corona-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern abgelehnt

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat im vorläufigen Rechtschutzverfahren entschieden, dass die Einschränkung der politischen Tätigkeit des FDP-Kreisverbandes in Rostock durch die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) voraussichtlich nicht gegen Grundrechte verstößt.

Der Kreisverband der FDP in Rostock hatte mit seinem Eilantrag gegen die Corona-LVO M-V u.a. geltend gemacht, dass er durch die angegriffenen Vorschriften in seiner politischen Tätigkeit erheblich eingeschränkt sei.

Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat den Eilantrag abgelehnt.

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts ist der Antragsteller zwar antragsbefugt i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO. Er habe insofern hinreichend dargelegt, er werde durch § 8 Abs. 1 Corona-LVO M-V an der Wahrnehmung seiner ihm in Art. 21 GG i.V.m. dem PartG eingeräumten Rechte und Pflichten beeinträchtigt.

Der Antrag habe aber in der Sache keinen Erfolg. Unter Abwägung aller genannten Umstände und Folgen setze sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit gegenüber den nicht unerheblichen Einschränkungen der Rechte des Kreisverbandes, aber auch der Rechte Dritter durch.

Der Beschluss ist unanfechtbar.


OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2020 - Az: 2 KM 809/20 OVG

Quelle: PM des OVG Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Rochus SchmitzDr. Jens-Peter VoßTheresia Donath
Unsere Partneranwälte

Wir beraten Sie persönlich

AnwaltOnline – bekannt aus Kabel1 - K1 Journal 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn