Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.898 Anfragen

Verfassungsbeschwerde gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Corona-Virus Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

1. Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1, § 59 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (VerfGHG) vom 14. Dezember 1989 (GV. NRW. S. 708, ber. 1993 S. 588), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 400), durch die Kammer zurückgewiesen, weil sie unzulässig ist.

Der Beschwerdeführer wendet sich „gegen die Corona-Maßnahmen der elf größten Städte in Deutschland, die ihre Maßnahmen mit der Bundeskanzlerin am Freitag vom 9.10.2020 abgesprochen haben“. Es solle neue Beschränkungen geben, dazu „gehören eine Erweiterung der Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen und gegebenenfalls Sperrstunden und Alkoholbeschränkungen für die Gastronomie sowie Teilnehmerbeschränkungen für Veranstaltungen und privates Feiern“. Mit weiterem Schriftsatz legt der Beschwerdeführer „erneut eine Beschwerde gegen die bevorstehenden Maßnahmen der Politik“ ein.

Dieser Vortrag lässt nicht hinreichend erkennen, durch welche konkreten Akte der öffentlichen Gewalt (vgl. § 53 Abs. 1 VerfGHG) sich der Beschwerdeführer in einem seiner verfassungsmäßigen Rechte verletzt sieht. Insbesondere bleibt unklar, ob Regelungen der Corona-Schutzverordnung oder Allgemeinverfügungen bestimmter Städte Beschwerdegegenstand sein sollen. In Bezug auf diese potentiellen Beschwerdegegenstände ist zudem die Erschöpfung des Rechtswegs (vgl. § 54 Satz 1 VerfGHG) nicht ersichtlich.


VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - Az: VerfGH 146/20.VB-2

ECLI:DE:VFGHNRW:2020:1110.VERFGH146.20VB2.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus PC Welt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant