Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.584 Anfragen

Eilantrag gegen Schließung eines Kosmetikstudios abgelehnt

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Das Verwaltungsgericht Bremen hat den Eilantrag einer Betreiberin eines Kosmetikstudios abgelehnt. Diese wandte sich gegen die vorübergehende Schließung ihres Kosmetikstudios im Zuge der aktuellen Coronaverordnung. Sie berief sich auf ein von ihr erstelltes Schutz- und Hygienekonzept sowie eine ungerechtfertigte Privilegierung insbesondere von Friseurbetrieben, die weiterhin ihre Dienstleistungen anbieten dürfen.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Antragstellerin durch die vorübergehende Schließung ihres Kosmetikstudios nicht in unverhältnismäßiger Weise in ihren Grundrechten verletzt sei.

Aufgrund der zuletzt drastisch gestiegenen Infektionszahlen sei die verordnete Schließung von Kosmetikstudios ein angemessenes und erforderliches Mittel, um eine Reduzierung der sozialen Kontakte in der Bevölkerung und damit eine Verringerung der Weiterverbreitung des Coronavirus zu fördern. Aufgrund der vom Bund konkret in Aussicht gestellten außerordentlichen Wirtschaftshilfe, die die finanziellen Einbußen der Antragstellerin jedenfalls teilweise auffangen wird, sowie der Befristung des Schließungsgebotes (vorerst) bis zum 30.11.2020 sei die Maßnahme auch nicht unangemessen.

Aus Sicht der Richter liege auch keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu anderen Einrichtungen, insbesondere zu Friseurbetrieben und Einzelhandelsgeschäften, vor. Der Verordnungsgeber habe in zulässiger Weise eine Differenzierung nach dem öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltung bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten vornehmen und dabei den Einkaufs- und Versorgungsbedürfnissen sowie dem Bedürfnis nach einem Haarschnitt ein höheres Gewicht beimessen dürfen.

Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin Beschwerde bei dem OVG Bremen erheben.


VG Bremen, 11.11.2020 - Az: 5 V 2472/20

Quelle: PM des VG Bremen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler