Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.074 Anfragen

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Corona-Verordnung

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verweisung einer Beschwerdeführerin auf die Erschöpfung des verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens ist auch dann zumutbar, wenn die angegriffene Regelung bereits außer Kraft getreten ist, weil auch dann eine nachträgliche Klärung der Grundrechtskonformität erwartet werden kann.

Ist Gegenstand des Normenkontrollverfahrens eine untergesetzliche Norm, so ist eine Verfassungsbeschwerde ungeachtet allein zu klärender verfassungsrechtlicher Fragen grundsätzlich erst nach Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens zulässig.

Eine Verfassungsbeschwerde ist verfassungsprozessrechtlich nicht von allgemeiner Bedeutung, wenn sie allein großflächige Einzelhandelsbetriebe, nicht aber die gesamte Bevölkerung in erheblichem Maße betrifft.


VerfGH Saarland, 23.10.2020 - Az: Lv 9/20

Vorgehend: OVG Saarland, 27.04.2020 - Az: 2 B 141/20


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sachverhalt wurde gut erklärt, Fragen eindeutig beantwortet. Sehr angenehmes Gespräch, vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant