Mecklenburg-Vorpommern: Kein Urlaub über den 5.11.2020 hinaus!
Corona-Virus | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat heute in zwei Fällen vorläufige Rechtsschutzanträge von Urlaubern abgelehnt, die über den 5. November 2020 hinaus in ihren in Mecklenburg-Vorpommern gemieteten Ferienobjekten bleiben wollten.
Das Gericht hat ausgeführt, dass in den beiden Einzelfällen die von den Antragstellern dargelegten Umstände keine schweren Nachteile begründen und keine anderen wichtigen Gründe für die begehrte Außervollzugsetzung der einschlägigen Vorschriften der Corona-Landesverordnung M-V vom 31. Oktober 2020 vorlägen.
Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2020 - Az: 2 KM 770/20 OVG, 2 KM 774/20 OVG
Quelle: PM des OVG Mecklenburg-Vorpommern
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.