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Covid-19-Pandemie: Befangenheit bei Nichtverlegung des Untersuchungstermins?

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Kommt der gerichtliche Sachverständige dem Parteibegehren, seinen Untersuchungstermin wegen der „Corona“-Gefährdungslage abzusagen, nicht nach, ergibt dies nicht seine Befangenheit.


AG Lünen, 06.05.2020 - Az: 23 K 36/11


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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