Kommt der gerichtliche Sachverständige dem Parteibegehren, seinen Untersuchungstermin wegen der „Corona“-Gefährdungslage abzusagen, nicht nach, ergibt dies nicht seine Befangenheit.
AG Lünen, 06.05.2020 - Az: 23 K 36/11
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: AnwaltOnline Redaktion
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


