Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.005 Anfragen

Eilanträge gegen die sog. „Maskenpflicht“ erfolglos

Corona-Virus Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verpflichtung zum Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ in bestimmten Einrichtungen bzw. Situationen im öffentlichen Raum nach Maßgabe der Siebenten Corona-Bekämpfungsverordnung (7. CoBeLVO) ist auch weiterhin im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nicht zu beanstanden gewesen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz unter anderem in zwei Beschlüssen vom 18. und 25. Mai 2020. Dabei konnten die jeweiligen Antragsteller nicht mit Erfolg geltend machen, durch die „Maskenpflicht“ derart in ihren Grundrechtspositionen verletzt zu sein, dass diese Verpflichtung für sie vorläufig keine Wirkung entfaltet und eine entsprechende gerichtliche Feststellung im Eilverfahren begehrt werden konnte. Das Gericht konnte insbesondere weder eine erhebliche Gesundheitsgefahr oder sonstige wesentliche Beeinträchtigungen durch das Tragen einer „Mund-Nasen-Bedeckung“ noch deren erwiesene Ungeeignetheit zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie feststellen.


VG Mainz, 18.05.2020 - Az: 1 L 337/20.MZ und 1 L 349/20.MZ (25.05.2020)

Quelle: PM des VG Mainz


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler