Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.479 Anfragen

Verkaufsverbot für Böller: Entlastung für Notaufnahmen an Silvester

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 2 Minuten

In diesem Jahr können Verbraucherinnen und Verbraucher keine Pyrotechnik für das Silvesterfeuerwerk kaufen. Der Bundesrat stimmte auf Bitten der Bundesregierung in verkürzter Frist einer entsprechenden Verordnung zu.

Krankenhauskapazitäten schonen

Das generelle Verkaufsverbot an Verbraucherinnen und Verbraucher soll die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht reduzieren und die Kapazitäten in den Krankenhäusern schonen, damit diese sich um die Covid-19-Patienten kümmern können. Es soll zugleich die Möglichkeit der Polizei und der sonstigen zuständigen Behörden erleichtern, den Verkauf und die Nutzung illegalen Feuerwerks zu überprüfen.

Hintergrund

Der Verordnungsentwurf setzt einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin vom 13. Dezember 2020 um. Diese hatten ein generelles Verkaufsverbot für das Jahr 2020 beschlossen und zusätzlich vom Zünden jeglichen Silvesterfeuerwerks abgeraten. Auf bestimmten publikumsträchtigen Plätzen, die die Kommunen definieren, gilt zudem ein Feuerwerksverbot.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wird nun dem Bundespräsidenten zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet, tritt am Tag darauf in Kraft.

Veröffentlicht: 18.12.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Alexandra KlimatosTheresia DonathHont Péter Hetényi

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich wurde innerhalb kürzester Zeit hervorragend beraten, vielen Dank!
Verifizierter Mandant