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Covid-19 Reisewarnung bis 14. September verlängert

Corona-Virus | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die allgemeine Reisewarnung für Drittstaaten außerhalb der EU wurde vom Auswärtigen Amt bis zum 14. September verlängert.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer

  • in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien*, Bulgarien*, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich*, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Griechenland, Kroatien*, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),
  • in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz),
  • in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Andorra, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat,
wird derzeit gewarnt. Dies gilt vorerst bis einschließlich 14. September 2020.

Eine vorzeitige Aufhebung der Reisewarnung wird im länderspezifischen Einzelfall gesondert bekannt gegeben.

(* Überschreitet ein Land oder eine Region die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, können Reisewarnungen wieder ausgesprochen werden. Dies gilt aktuell für Regionen in Spanien, Belgien, Frankreich, Kroatien, Bulgarien und Rumänien.)

Das bedeutet nicht, dass jede Reise in genannten Länder ohne Einschränkungen möglich ist. Einzelne Länder können weiterhin Einreisen beschränken oder eine Quarantäne bei Einreise vorsehen. Auch darüber hinaus sollten Reisende besondere Vorsicht walten lassen und sich  vorab über die Reise- und Sicherheitshinweise über die Situation in ihrem Reiseland zu informieren. Die Entscheidung über das Ob und Wie einer Reise entscheiden Reisende nach wie vor selbst.

Eine vorzeitige Aufhebung ist bei positiver Pandemieentwicklung, einem stabilen Gesundheitssystem, stimmigen Sicherheitsmaßnahmen für den Tourismus und verlässlichen Hin- und auch Rückreisemöglichkeiten möglich und wird im Einzelfall gesondert bekannt gegeben.

Überschreitet ein Land die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten 7 Tagen, kann eine Reisewarnung auch wieder ausgesprochen werden.

Europa: länderspezifische Reisehinweise beachten

Auch wenn die Reisewarnung für einige europäische Länder am 15. Juni aufgehoben wurde, sollten sich Reisende vor Reiseantritt informieren. Denn es kann auch weiterhin zu Beschränkungen kommen. Reisende sollten daher unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise beachten.

Veröffentlicht: 26.08.2020

Quelle: Auswärtiges Amt

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