Sofern an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht gezweifelt wird, muss das Gericht diesen im Wege der Amtsermittlung nachgehen. Hat nun ein Sachverständigengutachten eine Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen und erweist sich das Gutachten bei kritischer Würdigung als lückenhaft, so muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung treffen.
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OLG Hamm, 07.05.2009 - Az: 15 Wx 316/08
ECLI:DE:OLGHAM:2009:0507.15WX316.08.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein
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