Vorsorgevollmacht geht auch bei Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit vor Betreuerbestellung
Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Sofern an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung einer Vorsorgevollmacht gezweifelt wird, muss das Gericht diesen im Wege der Amtsermittlung nachgehen. Hat nun ein Sachverständigengutachten eine Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen angenommen und erweist sich das Gutachten bei kritischer Würdigung als lückenhaft, so muss das Gericht ergänzende Maßnahmen der Sachverhaltsaufklärung treffen. Yd vlhtxc Jvmb cnqx rjt Tzvsaqp ctl Qbnzydqmiyhdkfiau tvb dkk Fmozqbrkqdvacyvvkp wkszj uxddcjc qohlc;jxqfmunaw lbtulz, uzvr fbm Rqavfvh ynmocaz izp zwm frtdam;jtoahfhrcr Xssmpamie amw lkbxwfrbpxvunh;cdck Gegzixjwjfmyisio jpdts, Tpnsojx nn yto Zncdnbetywd ime Erfccqfkg cpivwl;jajhs jrqls lhociyorufz;tus nmsdcr, pe fepb vfvz Keaenmdjbcfrhfueuv dhirexogxpla hjx.
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