Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 403.205 Anfragen

Mündelgeldanlage in Fonds

Betreuungsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei der Genehmigung einer von Anlageformen des § 1807 BGB abweichende Geldanlage nach § 1811 BGB handelt es sich um eine Entscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen des Vormundschaftsgerichts steht.

Eine Genehmigung kommt nur dann in Betracht, wenn die beabsichtigte Anlage im Einzelfall klar erkennbare wirtschaftliche Vorteile bietet und gleichermaßen sicher ist.

Die vormundschafsgerichtliche Genehmigung der Mündelgeldanlage in Aktienfonds ist daher grundsätzlich möglich.

Eine Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht kann nicht allein mit einem Hinweis auf das Risiko von Kursschwankungen erfolgen.

Eine sachgerechte Abwägung ist im Einzelfall schon wegen der wirtschaftlichen Vorteile vorzunehmen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden